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P

Patientenanwalt

"PatientenanwältInnen" sind vom Krankenhaus unabhängig. Sie vertreten und unterstützen PatientInnen, die in einer psychiatrischen Abteilung "untergebracht" (also Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen) sind. Auf Wunsch informieren sie auch nicht untergebrachte PatientInnen und Angehörige über Patientenrechte in der Psychiatrie.

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U

Unterbringung

Eine "Unterbringung" liegt vor, wenn eine Person in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen wird, also wenn sie die Abteilung nicht verlassen darf oder es ihr sonst unmöglich gemacht wird, ihren Aufenthalt nach freiem Willen zu verändern.

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Stand: 01.07.2010

 

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